Wir stechen Ohrlöcher!
Patentierte Ohrlochstechgeräte vom Marktführer Studex®
Hygienisch: Sterile Blisterverpackungen für Ohrstecker und Verschlüsse
Alle unsere Ohrstecker erfüllen oder übertreffen die Richtlinien der EU (Nickelverordnung)
Große Auswahl an tollen Erstohrsteckern in hübschen und Kindgerechten Designs

Für Kinder geeignet! - Studex® System75™
Studex System75 ist kaum zu spüren, nahezu geräuschlos und daher auch für Kinder ideal. Es bietet das Optimum an Hygiene: Die Ohrstecker und Verschlüsse werden mit sterilen Einmalkartuschen direkt in das Gerät eingesetzt. Die Kartusche kommt weder beim Einlegen noch beim Entfernen mit Ihrer Haut bzw. der Ihrer Ohrlochstech-Spezialistin in Berührung. Die patentierte Technologie garantiert ein besonders sanftes Setzen des Ohrlochs. Sie ist deshalb auch für den flachen Knorpelbereich des oberen Ohrs geeignet.
Das Schmerzempfinden beim Ohrlochstechen kann von Person zu Person unterschiedlich sein. Die meisten Menschen beschreiben den Schmerz als ein kurzes Zwicken, das nicht lange anhält. Unsere erfahrenen Mitarbeiter sorgen dafür, dass der Vorgang so schnell und sanft wie möglich abläuft, um die Beschwerden so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus verwenden wir hochwertige Markengeräte wie das STUDEX System75, um das Risiko von Schmerzen und Komplikationen zu verringern. Unsere Kundinnen und Kunden berichten oft, dass die Schmerzen weniger stark waren, als sie erwartet hatten.
Die Entscheidung, wann Kinder Ohrlöcher bekommen sollen, ist individuell und kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Entscheidung liegt letztlich bei den Eltern und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es wird empfohlen, wichtige Impfungen wie Diphtherie und Tetanus abzuwarten, bevor Ohrlöcher gestochen werden. Es ist ratsam, den Kinderarzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Kind über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.
Eine weitere Empfehlung ist, abzuwarten, bis das Kind von sich aus den Wunsch nach Ohrlöchern äußert. Dies kann im Alter von 5 Jahren oder erst im Teenageralter von 15 Jahren der Fall sein.
Ja, bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters erforderlich, um Ohrlöcher stechen zu lassen. Die Eltern können die Einverständniserklärung vor Ort in unserem Laden unterschreiben.